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Reglement

Bestimmungen zur Erbringung von Dienstleistungen des Übersetzungsbüros LIDARIA

§ 1. Vertraulichkeit

  1. Das Übersetzungsbüro LIDARIA verpflichtet sich, alle vom Kunden im Rahmen der Auftragsausführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Informationen dürfen den Mitarbeitern von LIDARIA, die an einem bestimmten Auftrag arbeiten, nur in dem Umfang zur Verfügung gestellt werden, der für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

§ 2. Bestellen

  1. Materialien zur Übersetzung werden dem Übersetzungsbüro LIDARIA in elektronischer Form als Anhang an die folgende Adresse gesendet: lidaria@lidaria.pl oder persönlich abgegeben durch den Auftraggeber an den Sitz des Büros.
  2. Auf der Grundlage der eingegangenen Materialien erhält der Kunde ein Angebot und eine Frist für die Fertigstellung.
  3. Bei Stammkunden ist Voraussetzung für den Beginn der Auftragsausführung die Zustimmung des Kunden zum vom Übersetzungsbüro LIDARIA erstellten Kostenvoranschlag und Termin.
  4. Im Falle neuer Kunden ist die Voraussetzung für den Beginn der Auftragsausführung der Erhalt einer Bestätigung des Kunden über die Zahlung des Betrags auf das Konto des Übersetzungsbüros LIDARIA in der in der Bewertung angegebenen Höhe.
  5. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Anerkennung und Annahme der Bedingungen dieser „Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Übersetzungsbüro LIDARIA“.

§ 3. Anfertigung beglaubigter Übersetzungen

  1. Die Regeln für beglaubigte Übersetzungen werden durch die Verordnungen des Justizministers geregelt. Eine Seite der beglaubigten Übersetzung umfasst 1125 Zeichen mit Leerzeichen.
  2. Fertig beglaubigte Übersetzungen werden vom Kunden persönlich am Hauptsitz des Übersetzungsbüros LIDARIA abgeholt.

§ 4. Anfertigung schriftlicher Übersetzungen

  1. Die Berechnungsseite umfasst 1600 Zeichen inklusive Leerzeichen.
  2. Die Abrechnung basiert auf dem resultierenden Text.
  3. Die Mindestgebühr wird für 1 Seite erhoben.
  4. Auftragsausführungsmodi:
    • normaler Modus (bis zu 5 Seiten pro Tag innerhalb von zwei Werktagen)
    • Express-Modus (Lieferung am Tag der Bestellung oder am nächsten Tag und mehr als 5 Seiten pro Tag)
  5. Die Auftragsausführungszeit umfasst nicht den Tag der Annahme und den Tag der Abgabe der Bestellung, Feiertage und gesetzliche Feiertage.
  6. Fertige Übersetzungen werden dem Kunden per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
  7. Im Falle der Lieferung fertiger Übersetzungen durch Poczta Polska oder einen Kurierdienst (kostenpflichtiger Dienst) ist das Übersetzungsbüro LIDARIA nicht für Verzögerungen seitens Poczta Polska oder eines Kurierunternehmens verantwortlich.
  8. Schriftliche Übersetzungen werden mit der gebotenen Sorgfalt angefertigt, es handelt sich jedoch um „Rohübersetzungen“, die vor der Veröffentlichung professionell überprüft und Korrektur gelesen werden müssen.
  9. Kündigt der Kunde die Ausführung der in Auftrag gegebenen Übersetzung während deren Ausführung, ist er verpflichtet, dem Übersetzungsbüro LIDARIA eine Vergütung für die Anzahl der bis zur Abgabe des Rücktritts übersetzten Seiten zu zahlen.
  10. In Ausnahmesituationen behält sich das Übersetzungsbüro LIDARIA das Recht vor, die Ausführung des erhaltenen Auftrags unter Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5. Dolmetschen

  1. Die Mindestdauer des Konsekutivdolmetschens beträgt 3 Stunden.
  2. Die Mindestdauer des Simultandolmetschens beträgt einen Block – 4 Stunden. Am Simultandolmetschen nehmen zwei Dolmetscher teil.
  3. Zur Arbeitszeit des Dolmetschers zählen auch alle Unterbrechungen des Dolmetschens, einschließlich Besprechungspausen, Kaffeepausen und Fahrten des Dolmetschers zum Kunden.
  4. Kündigt der Kunde die bestellte Dolmetschung am Tag der Ausführung, ist er zur Zahlung der Vergütung für einen Übersetzungsblock verpflichtet.

§ 6. Beschwerden

  1. Mögliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausführung schriftlicher Übersetzungen im normalen Modus werden vom Übersetzungsbüro LIDARIA kostenlos beseitigt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Übersetzung beim Kunden gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Beschwerden können vom Übersetzungsbüro LIDARIA gegen eine Gebühr entfernt werden.
  2. Das Einreichen einer Beschwerde ändert nichts am Zahlungsdatum für die Dienstleistung.
  3. Das Übersetzungsbüro LIDARIA haftet nicht für Material und Schäden aufgrund von Fehlern in Übersetzungen, die im Expressmodus erstellt wurden. Der Kunde, der eine Expressübersetzung in Auftrag gibt, übernimmt das Risiko möglicher Fehler bei dieser Art von Übersetzung.
  4. Der Schadensersatz für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Übersetzung durch das Übersetzungsbüro LIDARIA entstehen, ist auf den Betrag der Nettovergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt, die LIDARIA für die Ausführung dieses Auftrags zusteht.